ACHTUNG: Flüge von und nach Großbritannien sind seit dem 22. Dezember bis auf Weiteres ausgesetzt (ausgenommen ist die Rückkehr spanischer Staatsangehöriger oder in Spanien wohnhafter Personen).
Die spanische Regierung verlängert die Einreisebeschränkungen für Flüge aus Brasilien und Südafrika bis mindestens 27. April. Ferner gilt ab dem 22. Februar für alle aus Brasilien und Südafrika eintreffenden Reisenden eine Quarantäne für 10 Tage bzw. 7 Tage, falls ein nach einer Woche durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt. Es gelten weitere Einschränkungen für Flüge aus beiden Ländern.
Darüber hinaus gilt ab 8. März eine Quarantäne-Pflicht für alle Personen, die von Flughäfen der folgenden Länder einreisen: Peru, Kolumbien, Botswana, Union der Komoren, Ghana, Kenia, Mosambik, Tansania, Sambia und Simbabwe.
Seit Montag, den 23. November 2020, müssen internationale Reisende aus Risikoländern in Spanien einen innerhalb der letzten 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführten negativen PCR-Test vorlegen. Darüber hinaus sind laut den seit 10. Dezember geltenden neuen Bestimmungen Kinder unter 6 Jahren von der Testpflicht befreit; erforderlich und ebenso gültig wie ein PCR-Test ist lediglich ein negativer Transcription Mediated Amplification (TMA)-Nachweis.
COVID-19-Testzentrum am Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas. Anmeldung für den COVID-19-Test. Ergebnisse am selben Tag
Diese Maßnahme erfolgt zusätzlich zu den bereits bei allen am Flughafen Madrid Barajas eintreffen Passagieren durchgeführten Gesundheitskontrollen. Nach der Einreise in Spanien sind die geltenden grundlegenden Schutzregeln - Wahrung des Sicherheitsabstands und Maskenpflicht in allen offenen und geschlossenen öffentlichen Räumen - unbedingt einzuhalten.
Zwecks erleichterter Erlangung des Nachweises über einen negativen Testbefund bei der Diagnose auf eine bestehende Infektion gilt, dass der Nachweis nicht nur auf Spanisch oder Englisch, sondern auch auf Französisch oder Deutsch verfasst sein kann.
Für die Einstufung von Risikogebieten oder -ländern, bei denen die Durchführung eines PCR-Tests erforderlich ist, gelten im Falle der Länder der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Länder die Kriterien laut EU-Empfehlung 2020/1475 vom 13. Oktober über einen koordinierten Ansatz zur Einschränkung der Reisefreiheit im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie .
Liste der Risikoländer und -gebiete anzeigen
Nutzen Sie bitte auch Reopen Europa, die offizielle Webapp der Europäischen Union mit allen in 24 Sprachen verfügbaren aktuellen Informationen für Reisen in Europa.
Gesundheitskontrolle von Reisenden
Das von allen Passagieren vor der Einreise ins Land auszufüllende Gesundheitskontrollformular enthält von nun auch die Frage, ob man über einen 72 Stunden vor der Einreise nach Spanien durchgeführten negativen PCR-Test verfügt. Der Fluggast kann jederzeit aufgefordert werden, das Ergebnis des Tests vorzulegen. Vorzulegen ist das auf Spanisch oder Englisch verfasste Originaldokument, das als Ausdruck oder in elektronischer Form vorgelegt werden kann.
Falls das Formular nicht mittels eines über die Website www.spth.gob.es oder die Anwendung Spain Travel Health-SpTH (nichtstaatliche Stelle für die Beantragung des Gesundheitskontrollformulars bei Reisen nach Spanien) generierten QR-Codes elektronisch ausgefüllt werden kann, besteht die Möglichkeit, es vor dem Einsteigen in Papierform vorzulegen. In diesem Fall ist der Originalnachweis für den durchgeführten Test beizulegen.
Passagiere, bei denen nach Temperatur-, Sicht- oder Dokumentenkontrolle der Verdacht einer Covid-19-Erkranung besteht, müssen sich bei Ankunft in Spanien am Flughafen einem Test unterziehen.
Hier finden Sie das Gesundheitskontrollformular (FCS) (offizielle Website der Regierung auf Englisch)
Weitere hilfreiche Links:
Der Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas liegt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel knapp 30 Minuten vom Stadtzentrum entfernt.
Madrid ist über den Schienenverkehr mit allen Punkten Spaniens und sogar mit Portugal und Frankreich verbunden.
Die Stadt Madrid ist über ihre Linienbusse mit der gesamten Iberischen Halbinsel, Europa und Nordafrika verbunden.
Zufahrt nach Madrid über Autobahnen und Radialautobahnen.
Der Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas verfügt über 138 000 m² Ladenfläche, auf der Sie Ihre Wartezeit verkürzen können.
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