In Madrid nimmt man am besten die öffentlichen Verkehrsmittel, denn sie gehören europaweit zu den besten ihrer Art und schonen die Umwelt. Für Autofahrer gilt jedoch das bisweilen aktivierte Emissionsschutzprotokoll Madrid 360 / Zona de Bajas emisiones und die Verordnung über die innerstädtische Fortbewegung, die auf vielen Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorsieht. Und denken Sie daran, dass eine sichtbar angebrachte Umweltplakette vorgeschrieben ist.
MADRID 360 / ZONA DE BAJAS EMISIONES (UMWELTZONEN):
Madrid 360 umfasst die Einrichtung verschiedener Umweltzonen (ZBE), um den Umweltschutz in den 21 Stadtbezirken zu verbessern. Fahrzeuge, die über keine Umweltplakette bzw. keine Umweltkennzeichnung verfügen (Einstufung A), dürfen grundsätzlich weder in den Bereich innerhalb der M-30 einfahren noch auf der M-30 fahren, sofern sie nicht unter eine der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen oder über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten diese Beschränkungen auch für Fahrzeuge ohne Umweltkennzeichnung, die in Madrid zugelassen sind oder deren Halter seinen Wohnsitz in Madrid hat, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.
Mit der Verabschiedung der neuen Verordnung über nachhaltige Mobilität am 13. September 2021 wurden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, die gesamte Stadt als Umweltzone mit eingeschränktem Verkehr auszuweisen und dabei den Kampf gegen die Umweltverschmutzung mit der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Aktivitäten in Einklang zu bringen.
Am 30. Juni 2024 endete die Warnfrist in Madrid ZBE für das gesamte Stadtgebiet (26. Juni 2024)
Der Warnzeitraum für Autos mit eingeschränktem Zugang zu Madrid Low Emission Zone für außerhalb der M-30 endete am 30. Juni 2024. Ab dem 1. Juli, 00:00 Uhr, haben die umweltschädlichsten Pkw, die nicht vor dem 1. Januar 2022 in Madrid zugelassen wurden oder nicht für die Kfz-Steuer (IVTM) in der Hauptstadt registriert sind, eingeschränkten Zugang und Verkehr in der gesamten Stadt.
Sie können bestraft werden, wenn sie von einer der rund 500 Kameras, die diese ZBE überwachen, abgefangen werden. Sie können das Stadtgebiet von Madrid nur auf den Straßen M-40, M-45 und M-50 sowie auf den Radialstraßen bis zur Grenze der M-40 durchqueren, also auf Straßen, die frei von Beschränkungen sind, um die Konnektivität des Straßennetzes zu gewährleisten.
WAS BEDEUTEN DIE NEUEN VORSCHRIFTEN FÜR MICH?
Emissionsschutzprotokoll
Im Falle hoher Schadstoffbelastung verfügt Madrid über ein Emissionsschutzprotokoll, das den Verkehr und das Parken von Fahrzeugen betrifft. Dieses Protokoll legt 5 Maßnahmenszenarien fest und räumt schadstoffärmeren Fahrzeugen mit der entsprechenden Umweltkennzeichnung Vorrang ein.
Wer mit dem Auto nach Madrid kommt, sollte daher besser prüfen, ob das Protokoll gerade aktiviert ist und welche Maßnahmen es vorsieht.
Parken
Das Abstellen von Fahrzeuge auf gelb gekennzeichneten Flächen oder in Bereichen mit Parkverbotshinweis („Prohibido Estacionar“) ist nicht gestattet. Geregelte Parkflächen (mit blau oder grün gekennzeichneten Stellplätzen) sind ausgewiesen; Parkscheine können direkt an der Parkuhr oder per Handy gelöst werden.
Alkoholkonsum
Alkohol am Steuer ist verboten und kann je nach gemessenem Alkoholwert und den Umständen des Falls als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Der allgemeine Grenzwert liegt bei 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft (0,5 g/l Blut). Für Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Führerscheinbesitz und für Berufskraftfahrer gilt ein niedrigerer Grenzwert von 0,15 mg/l (0,3 g/l Blut).
Wer diese Grenzwerte überschreitet, muss mit Geldbußen ab 500 Euro, Punkten im Führerscheinregister und in besonders schweren Fällen auch mit einer Freiheitsstrafe sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Tempolimit
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Madrid werden rigoros durchgesetzt und kontrolliert, wobei die Geschwindigkeit an unterschiedlichen Stellen von Radaranlagen erfasst wird. Im Allgemeinen gelten je nach Straßenart die folgenden Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge:
Führerscheine und Mindestalter
In Spanien beträgt das gesetzliche Mindestalter für das Führen von Kraftfahrzeugen 18 Jahre. Nicht-Residente können in Spanien mit einer Internationalen Fahrerlaubnis fahren, einer auf ein Jahr zeitlich begrenzten Genhemigung. Bürger eines EU-Mitgliedstaates können mit dem Führerschein ihres Landes in Spanien fahren.
Mitnahme von Kindern
Kinder ab 12 Jahren können auf dem Vordersitz mitfahren. Kinder, die jünger sind, dürfen nur mit einem speziellen Sicherheitssitz vorne sitzen. Auf dem Rücksitz sind Kinder bis 135 cm Körpergröße mit anpassbaren Sicherheitsvorrichtungen und entsprechenden Betätigungselementen zu sichern.
Krafträder und Fahrräder
Krafträder müssen Tag und Nacht mit eingeschaltetem Licht fahren. Es besteht Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer, auch bei nur gelegentlicher Mitfahrt.
Das teilweise erlaubte Parken von Krafträdern auf dem Gehweg ist nur zulässig, wenn keine entsprechende Parkfläche vorhanden ist. Dabei ist bei auf dem Gehweg geparkten Krafträdern stets eine lichte Durchgangsbreite von 3 m zu berücksichtigen.
Fahrräder dürfen nicht auf Gehwegen verkehren. Ausnahmen gelten bei Fahrradbürgersteigen und bei unter 12-jährigen Fahrern in Begleitung eines Erwachsenen zu Fuß. Radfahren in beide Richtungen ist gestattet auf Straßen in Wohngebieten mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, Radwegen und (wenn ausdrücklich entsprechend beschildert) im Lokalstraßennetz.
Helmpflicht besteht auf innerstädtischen Straßen für Kinder unter 16 Jahren und auf außerstädtischen Straßen für alle Fahrer.
Mobiltelefon
In Madrid ist die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer verboten, es sei denn, es wird über eine Freisprecheinrichtung verwendet. Wer während der Fahrt ein Handy in der Hand hält oder bedient, muss mit einem Bußgeld von etwa 200 Euro und einem Abzug von 6 Punkten vom Führerschein rechnen.
Sicherheitsgurte
In Spanien besteht sowohl auf den vorderen als auch auf den hinteren Sitzen Anschnallpflicht. Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts ist ein schwerwiegender Verstoß, der mit einer Geldstrafe von 200 € und beim Fahrer dem Verlust von 3 Punkten im Führerschein geahndet wird.
Fahrzeuge für die urbane Mobilität
Elektroroller, Segways und andere Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (VMP) dürfen weder auf Gehwegen noch auf Busspuren oder Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung unterwegs sein. Erlaubt ist das Fahren auf Radwegen sowie auf der Fahrbahn in Tempo-30-Zonen, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Auch die Zufahrten und nicht ampelgeregelten Abschnitte der M-30 dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden.
Es gilt ein Nutzermindestalter von 15 Jahren. Bei Einsatz im Rahmen einer Stadtführung besteht für alle Helmpflicht, darf die Gruppe aus höchstens 8 Personen bestehen und ist die Nutzung für Kinder ab 10 Jahren gestattet.
10 Dinge, die Sie beim ersten Madridbesuch auf keinen Fall versäumen dürfen!
Ansicht und Download nützlichen Informationsmaterials, mit dem sich der Besucher in Madrid zurechtfindet.