Am Mittwoch, dem 20. April 2022, hob die spanische Regierung die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in den meisten geschlossenen Räumen auf. Grund dafür waren die hohen Impfraten (über 90 % bei Erwachsenen und Kindern über 12 Jahren in Madrid) und der Rückgang der Covid-Raten. Von nun an ist die Verwendung von Gesichtsmasken nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitszentren sowie in Apotheken vorgeschrieben.
AUS DEM AUSLAND NACH SPANIEN EINREISEN
Alle Passagiere, die auf dem Luftweg in Spanien ankommen (mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren und von Passagieren im internationalen Transit), müssen unabhängig vom Herkunftsland eines dieser Dokumente mit sich führen, auch Spanier, die nach Hause zurückkehren:
Weitere Informationen über die Einreisebedingungen nach Spanien aus Drittländern finden Sie in den Anforderungen für die Einreise nach Spanien aus Drittländern (nur in Spanisch-Englisch verfügbar).
Auch Passagiere, die auf dem Seeweg nach Spanien einreisen, müssen im Besitz einer der vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen (Impfung, Genesung oder Diagnosetest) sein, unabhängig davon, ob es sich um eine EU-CCD/EU-gleichwertige Bescheinigung handelt oder nicht, ohne dass ein Gesundheitskontrollformular ausgefüllt werden muss
COVID-19-Testzentrum am Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas. Anmeldung für den COVID-19-Test. Ergebnisse am selben Tag
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